Wir haben uns bei dem großen Umfang steuerrechtlicher Themen auf das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz konzentriert, sowie den damit zusammenhängenden Bewertungsfragen und Problematiken im nationalen und internationalen Kontext. Konzentriertes Fachwissen, von dem unsere Mandanten vollumfänglich profitieren. Beispielsweise bei der Optimierung von Vermögensübertragungen und Strukturierungen durch Nutzung von Nießbräuchen, bei Testamentsvollstreckungen oder Stiftungsgründungen bzw. Treuhandschaft. Bei der steuerneutralen Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der Ausnutzung von Freibeträgen. Oder bei der nachträglichen Legalisierung nicht angezeigter Schenkungen unter Ehegatten durch die „Güterstandschaukel" und Selbstanzeigen.
In Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig?
Dann steht hier eine Schenkung im Raum. Denn die Überlassung von Geld, ohne einen Zins zu verlangen kann eine Schenkung sein, weil der Geldempfänger sich effektiv Geld spart. Über einen langen Zeitraum kann sich der so ersparte Zins summieren, sodass jeder Freibetrag ausgeschöpft ist. Lassen Sie sich beraten, was zu tun ist, und um eine nachträgliche Besteuerung samt Strafzins und Strafverfahren zu vermeiden.
Wenn Sie etwas verschenkt haben oder etwas geschenkt bekommen haben. PBei der Abgabe von Steuererklärungen. PBei der Bewertung von Schenkungsgegenständen nach dem Bewertungsgesetz. PAuch im internationalen Kontext bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und der Prüfung, ob Steuern in Deutschland anfallen, wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind.
Bei allen steuerrechtlich relevanten Sachverhalten arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater, Vermögensberater oder Unternehmensberater zusammen. So können wir Sie als Fachanwälte für Steuerrecht gegenüber Behörden und Finanzämtern optimal vertreten und Ihre Ansprüche durchsetzen. Als unser Mandat, unsere Mandantin profitieren Sie von rechtsgebietsübergreifenden Spezialisierungen bei der Beratung und Betrachtung von Steuersachverhalten.
Sie möchten Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen? Wenn Angaben von Finanzbehörden anders bewertet werden, stehen Ihnen ordentliche oder außerordentliche Rechtsmittel gegen Bescheide zur Verfügung. Hierbei müssen Fristen, Sachverhaltsdarstellungen und Begründungen rechtssicher gehandhabt werden. Wir beraten und vertreten Sie im steuerlichen Verfahrensrecht und beim Umgang mit fehlerhaften Verwaltungsvorgängen.
Wir vertreten Sie im Erbschafts-u. Schenkungsrecht und folgenden Rechtsgebieten:
ARBEITSRECHT| AUTO- UND VERKEHRSRECHT | BAU- UND ARCHITEKTENRECHT | ERBRECHT |
FAMILIENRECHT | HAFTUNGS- UND VERSICHERUNGSRECHT | IMMOBILIEN-, MIET- UND WEG-RECHT | IT-RECHT UND
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