Handelsrechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen brauchen immer auch die Kompetenzen aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise. Nur wenn alle Rechtsgebiete kenntnisreich ineinandergreifen, sind lösungsorientierte Beratungen in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten gewährleistet. Wir begleiten Sie in geschäftlichen, persönlichen, steuerlichen Angelegenheiten und vertreten Sie innerhalb von Gesellschaften sowie vor Behörden und Gerichten. Wir beraten und vertreten Gesellschaften, Gesellschafter und Gesellschaftsorgane sprich Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte. Von der Gesellschaftsgründung über die Umstrukturierung/Restrukturierung von Gesellschaften und zu Compliance bis zur intensiven Beratung in Krisen und Gesellschaftsbeendigungen mit und ohne Unternehmensnachfolgen.
Sind Sie als Unternehmer/Unternehmen in der Phase des Generationenwechsels angelangt? In Familienunternehmen gehört die Firmenübergabe zu den wichtigsten Projekten. Die richtigen gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und steuerrechtlichen Weichenstellungen sind hierbei elementar. Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Moderierung des Generationswechsels als gemeinsamen Prozess zur Vorbereitung der Zukunft. Was müssen Firmenerben wissen, um steuerliche Vorteile effektiv zu nutzen? Welche Haltefristen sind zu beachten? Wie kann das Lohnniveau gehalten werden? Vermeiden Sie die Gefahr des Vorteileverlustes durch Unkenntnis. Wir helfen Ihnen dabei.
Gesellschaftsrecht regelt Gründung, Handlungen und Auflösung von Gesellschaften. Eine Gesellschaft liegt bei einem Zusammenschluss mehrerer Personen vor, die gemeinschaftlich ein Ziel verfolgen. Die gemeinsamen Zwecke und das gemeinsame Handeln der Gesellschafter sowie deren Rechtsgrundlagen werden in einem Gesellschaftervertrag definiert.
Eine Gesellschaft kann auftreten als: Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmensgesellschaft (UG), GmbH & Co. KG, Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) etc.
Welche Rechtsform passt zu unserem Vorhaben? Wir beraten Sie ausführlich über die Vor- und Nachteile jeweiliger Rechtsformen.
Als Rechtsexperten für Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten bereits vor der Gründung einer Gesellschaft. Beispielsweise bei Fragen zur Wahl der geeigneten Rechtsform. Die Erstellung und Prüfung von Gesellschafterverträgen, Gründungsberatung, Verwaltung von Gesellschaften, Strategieentwicklungen zur Haftungsvermeidung, Vertretung bei rechtlichen Streitigkeiten, Umstrukturierungen, Krisenberatungen zu kapitalerhaltenden Maßnahmen/Umwandlungen von Verbindlichkeiten und Gesellschaftsbeendigungen gehören zu unseren anwaltlichen Tätigkeiten.
Wir vertreten Sie im Vereins- und Gesellschaftsrecht und folgenden Rechtsgebieten:
ARBEITSRECHT| AUTO- UND VERKEHRSRECHT | BAU- UND ARCHITEKTENRECHT | ERBRECHT |
FAMILIENRECHT | HAFTUNGS- UND VERSICHERUNGSRECHT | IMMOBILIEN-, MIET- UND WEG-RECHT | IT-RECHT UND
DATENSCHUTZ | STEUERRECHT, STEUERSTRAFRECHT | BERATUNG
SENIORENEINRICHTUNGEN & PFLEGEDIENSTE | BERATUNG PÄDAGOGISCHE EINRICHTUNGEN UND NONPROFIT-ORGANISATIONEN