Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht basiert auf einen umfassenden wirtschaftlichen und fachübergreifenden Ansatz und richtet sich sowohl an die Gesellschaft selbst als auch an Gesellschafter und Gesellschaftsorgane, namentlich Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte, wie auch an Beiräte.
Die Beratungstätigkeit beginnt bereits bei der Vorüberlegung über geeignete Gründungsformen, deren Zweckmäßigkeit zur Erreichung der gesetzten Zwecke und setzt sich fort bei Gestaltung der Gründung und Verwaltung der Gesellschaft (Corporate-Housekeeping).
Des Weiteren bieten wir die Beratung bei Neugestaltung einer bestehenden Gesellschaftsstruktur an, sowie deren Abwicklung. Im Fall der Krise beraten wir die Gesellschaft und mögliche Formen der kapitalerhaltenden Maßnahmen, besonders in Form von Gesellschafterdarlehen und Debt-Equity-Swaps (Umwandlung von Verbindlichkeiten in Anteile).
Unsere Beratung richtet sich aber auch an die Organe einer Gesellschaft, insbesondere in Krisensituationen und zu Compliance, um eine möglichst sichere Basis für die handelnden Personen zu schaffen und einer persönlichen Haftung vorzubeugen.