Wir beraten seit drei Jahrzehnten private Träger von Senioreneinrichtungen und ambulanter Pflegedienste.
Wir begleiten unsere Mandanten von der Gründung und Strukturierung eines Trägers, über die Beantwortung aller rechtlichen, arbeitsrechtlicher und betriebsorganisatorischer Fragestellungen Pflegeberufsrecht und Hygieneverordnungen, bis hin zur Wahl der Rechtsform und Finanzierung.
Nach unserer Erfahrung ist in Hinblick auf Gemeinnützigkeit eines Trägers und dessen Führung ist ein ganzeinheitliches Konzept aus einer Hand erforderlich. Hierzu gehören schließlich auch Hilfestellungen zu Zusammenführung und Übertragung von Trägern.
Abgerundet wird unser Beratungsprofil mit Hilfestellungen bei Krisen im Management und Finanzen.
Unsere Beratung und Vertretung umfassen somit alle Bereiche, die mit der Gründung, der Umstrukturierung und dem Betrieb eines privaten Trägers verbunden sind.
Bei Bedarf können wir auf ein Netzwerk von Beratern zurückgreifen, die umfangreiche Erfahrung in der betriebswirtschaftlichen und konzeptionellen Beratung vorweisen können.