Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Immobilienrechts, des Miet- und WEG-Rechts sowohl bei Gewerberäumen als auch Wohnräumen.
Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei die Beratung im betreuten Wohnen, Wohnen im Alter und Heimträgern.
Wir begleiten unsere Mandanten bereits bei der Begründung des Miet- oder Pachtverhältnisses und entwickeln für sie maßgeschneiderte Verträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen sowie andere immobilienspezifische Verwaltungsverträge.
Darüber hinaus beraten wir Vermieter bei der Verwaltung der Immobilien in Hinblick auf das Verhältnis zu Ihren Mietern, besonders im Fall von Zahlungsverzug und Kündigungen, als auch Mieter in Ihren Rechten gegen Vermieter.
Im WEG Recht beraten wir unsere Mandanten beim Kauf von Eigentumswohnungen und übernehmen die Vertragsprüfung, kontrollieren Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen und helfen unseren Mandanten bei Maßnahmen zur Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Verwaltung oder vertreten bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Wir unterstützen die Durchführung klassischer Immobiliengeschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung, über die baurechtliche Betreuung und Projektstrukturierung. Hierzu zählt auch die Finanzierung dieser Geschäfte durch Beratung bei Kreditverträgen und der Geltendmachung von Hypotheken und Grundschulden sowie deren Löschungen.