Unsere Beratung im Haftungs-und Versicherungsrecht orientiert sich an einer interessensgerechten Abwicklung des Haftungsfalls und der effizienten Kommunikation mit den Versicherungen. Dabei beraten wir Unternehmen und Privatpersonen in der Geltendmachung und Abwehr von Haftungsansprüchen, wobei unsere Schwerpunkte im Kraftfahrzeugverkehr und Personenschadensrecht sowie damit verbundene Haftpflicht-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsversicherungen liegen.
Darüber hinaus bieten wir als weiteren Schwerpunkt die Beratung in Fragen der Organhaftung für Geschäftsführer, Aufsichtsräte und andere Gesellschafts- und Vereinsorgane und die hiermit verbundenen Director & Officer Versicherungen an.
Neben der Abwicklung der bereits angeführten Haftungsfälle sind wir auch stets in der Beratung zur Erlangung der Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen tätig.
Neben der Beratung im Haftungs- und Versicherungsrecht, beraten wir auch in Themen für und gegen Versicherungsvertreter und Versicherungsmaklern hinsichtlich Provision, Haftung und regulatorischen Anforderungen.
Auf Grund unserer langjährigen Tätigkeit im Verkehrsrecht können wir Ihnen hier besondere Branchenkenntnisse anbieten.