Unsere Beratung im Arbeitsrecht umfasst neben der prozessualen Tätigkeit auch die Erarbeitung der vertraglichen Grundlagen eines Arbeitsverhältnisses sowie die Beratung in der betrieblichen Auseinandersetzung zur Erstellung von Betriebsvereinbarungen.
Wir beraten Einzelpersonen, Unternehmer und Unternehmungen in Fragen der Eingehung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei Aufhebungsverträgen, Änderungs-, ordentlichen sowie außerordentlichen Kündigungen und die damit verbundenen Umstrukturierungsprozesse innerhalb eines Unternehmens.
Im Zusammenhang mit Prozessen in Unternehmen bieten wir auch die Bearbeitung tariflicher Fragestellungen an, einschließlich der Erstellung, Anpassung und Aufhebung von Betriebsvereinbarungen. Auf Grund der durch die verschiedensten Vorgaben für Arbeitgeber, beraten wir auch in Fragen der Regulierung und Einhaltung von Aufzeichnungspflichten, insb. Im Zusammenhang mit dem Mindestlohn.
Schließlich können wir auf Grund unserer langjährigen Beratung im Bereich Alters- und Pflegeinrichtungen besondere Branchenexpertise anbieten, in dem wir unsere Erfahrungen um die Besonderheiten und Herausforderungen dieser Branche interessensgerecht in unsere Beratung mit einbringen können.