Die rechtliche Beratung und Vertretung pädagogischer Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen ist ein weiteres herausragendes Spezialgebiet unserer Anwaltskanzlei. In dieser umfassenden Thematik können Sie als unser Mandant, unsere Mandantin von Wissensschätzen, immer neuen Fallkonstellationen und aktuellen, wertvollen Erkenntnissen aus der Praxis profitieren.
Wir beraten Träger von Kleinkinderbetreuungen/Kitas, Kindergärten, Eingliederungshilfen, Privatschulen und Internate sowie karikative Träger von Non-Profit-Organisationen. Kurz: Wir sind seit über 30 Jahren gefragte Ansprechpartner für private Träger pädagogischer und sozialer Einrichtungen.
So verantwortungsvoll, vielfältig und abwechslungsreich wie die Aufgaben eines Trägers sind, so vielfältig sind die Thematiken, mit denen wir als anwaltliche Berater von Non-Profit-Organisationen konfrontiert sind. Wir begleiten unsere Mandanten von der Gründung und Strukturierung eines Trägers bis zur Beantwortung aller rechtlichen, arbeitsrechtlichen und betriebsorganisatorischen Fragestellungen. Dies inkludiert auch Fragen zu: Förderung, Gemeinnützigkeit, Zusammenführung und Übertragung von Trägern.
Bei Bedarf können wir auf ein Beraternetzwerk für pädagogische Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen zurückgreifen. Neben großer Erfahrung verfügen diese über umfangreiche Kenntnisse bei allen betriebswirtschaftlichen und konzeptionellen Abläufen.
Wegen zahlreicher Fallstricke im Bereich Kinderbetreuung wollen sich viele Kommunen auf das Wesentliche konzentrieren und nutzen die Expertise freier Träger. Sprich, kommunale Einrichtungen werden freigegeben. Die Umwandlung von kommunaler Einrichtung in eine freie Einrichtung ist ein langwieriger Prozess, muss gut vorbereitet sein und erfordert Abstimmungen mit Gemeinderäten und Fachaufsichten. Wir haben Kommunen bundesweit erfolgreich bei diesen Umwandlungen geholfen und Elterninitiativen erfolgreich bei der Ausgründung beraten. Sprechen Sie rechtzeitig mit uns.
Wir vertreten Sie als Träger pädagogischer Einrichtungen und in folgenden Rechtsgebieten:
ARBEITSRECHT| AUTO- UND VERKEHRSRECHT | BAU- UND ARCHITEKTENRECHT | ERBRECHT |
FAMILIENRECHT | HAFTUNGS- UND VERSICHERUNGSRECHT | IMMOBILIEN-, MIET- UND WEG-RECHT | IT-RECHT UND
DATENSCHUTZ | STEUERRECHT, STEUERSTRAFRECHT | VEREINS- UND GESELLSCHAFTSRECHT | BERATUNG
SENIORENEINRICHTUNGEN & PFLEGEDIENSTE