Wir beraten seit drei Jahrzehnten private Träger pädagogischer und sozialer Einrichtungen. Zu unseren Mandanten gehören regelmäßig Träger der Kleinkinderbetreuung (KITA) und Kindergärten, der Eingliederungshilfe und Privatschulen sowie Internate.
Wir begleiten unsere Mandanten von der Gründung und Strukturierung eines Trägers, über die Beantwortung aller rechtlichen, arbeitsrechtlicher und betriebsorganisatorischer Fragestellungen bis hin zur Bearbeitung der Komplexe öffentliche Förderung und Gemeinnützigkeit. Hierzu gehören schließlich auch Fragen der Zusammenführung und Übertragung von Trägern.
Unsere Beratung und Vertretung umfassen somit alle Bereiche, die mit der Gründung, der Umstrukturierung und dem Betrieb eines privaten Trägers verbunden sind.
Bei Bedarf können wir auf ein Netzwerk von Beratern zurückgreifen, die umfangreiche Erfahrung in der betriebswirtschaftlichen und konzeptionellen Beratung vorweisen können.