Vererben und erben, sprich die Weitergabe, Verschiebung und das Aufteilen von Vermögen und Immobilien sind große Herausforderungen. Rechtlich, wirtschaftlich wie emotional. Entsprechend akribisch, juristisch durchdacht, detailliert ausgearbeitet und umsichtig müssen Nachlässe und Vermögensübergaben abgewickelt werden. So lassen sich häufige, teils immer wieder gleiche Fehler beispielsweise beim Verfassen von Testamenten und Erbverträgen, bei der Einforderung von Pflichtteilsansprüchen oder bei Schenkungen vermeiden und ermöglichen außergerichtliche Vermögenszerteilungen auch bei komplizierten Nachlasssachverhalten. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Erbrechtsfragen und Nachlassabwicklungen vor, während und nach dem Erbfall. Hierbei sind unsere Schwerpunkte:.
Wir beherrschen die Strategien in der Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, von Auskünften und Eidesstattlichen Versicherungen über notarielle Nachlassverzeichnisse. Hier ist schnelles Handeln geboten, um einen Schwund des Nachlasses zu verhindern.
Als Freiburger Rechtsexperten für Erbrecht sind wir bundesweit tätig und bei allen Gerichten zugelassen. Sie erhalten umfassende Beratung zum Thema Sicherung Ihres Vermögens im Todesfall und dazu, wie eine individuell von Ihnen gewünschte Übertragung und Zuordnung Ihres Vermögens gewährleistet ist. Dazu gehört die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Regelungen vorweggenommener Erbfolgen, beispielsweise durch Schenkungsverträge.
Hervorzuhebender Schwerpunkt ist hier der Bezug zu Menschen mit Behinderungen, indem wir Eltern bei der Erstellung eines „Behindertentestamentes" beraten.
Oftmals greifen erbrechtliche Angelegenheiten oder Erbrechtsstreitigkeiten in andere Rechtsgebiete über. Insbesondere dann, wenn persönliche Beziehungen über nationale Ländergrenzen hinausgehen und komplexe Vermögenssachverhalte vorliegen. Hier, wie in vielen anderen Fällen, zahlt sich die Beauftragung einer Kanzlei mit unterschiedlich spezialisierten Rechtsanwälten und breitem Beratungsspektrum mehrfach aus.
Wir vertreten Sie im Erbrecht und folgenden Rechtsgebieten:
ARBEITSRECHT| AUTO- UND VERKEHRSRECHT | BAU- UND ARCHITEKTENRECHT | FAMILIENRECHT |
HAFTUNGS- UND VERSICHERUNGSRECHT | IMMOBILIEN-, MIET- UND WEG-RECHT | IT-RECHT UND
DATENSCHUTZ | STEUERRECHT, STEUERSTRAFRECHT | VEREINS- UND GESELLSCHAFTSRECHT | BERATUNG
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